Wie läuft die Bewerbung fürs Studium in Mittweida?

Wunschstudium an der Hochschule Mittweida gefunden? Sehr gut! Dann mach dich jetzt an die Bewerbung! Wir lassen dich dabei nicht allein. Alle wichtigen Hinweise findest du auf dieser Seite – und für Fragen steht dir der Bewerberservice zur Verfügung.

Wofür kann ich mich gerade bewerben?

Freie Studienplätze

Aktuell läuft die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2026/2027. Die Bewerbungsfrist endete eigentlich am 15. Juli, in einigen Studiengängen sind aber noch wenige Restplätze frei.

Die Bewerbungsphase für das Sommersemester 2027, wenn unter anderem die Bachelor-Studiengänge in Sozialer Arbeit starten, beginnt am 15. Oktober. Die Bewerbung für einen Studienstart zum Wintersemester 2027/2028 in den Mathematik-Studiengängen ist ebenfalls ab dem 15. Oktober möglich.

Damit du die Bewerbungsphase nicht verschwitzt, empfehlen wir dir, dich für unseren Newsletter zu registrieren. Damit bekommst von uns Tipps zur Studienorientierung und die Erinnerung, wann die Bewerbung möglich ist.

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Wie kommt man an den Studienplatz?

Dein Weg ins Studium

Die Infografik erklärt den HSMW-Bewerbungsprozess in drei Schritten: Online bewerben, Prüfung der Unterlagen, Immatrikulation. Für Medienmanagemen und Soziale Arbeit wird darauf hingewiesen, hochschulstart.de zu nutzen.
Schritt für Schritt: So läuft die Bewerbung an der Hochschule Mittweida

Wenn du dein Wunschstudium aus rund 90 Studienangeboten an der HSMW herausgepickt, oder den Studi-Kompass zur Orientierung genutzt hast, geht es an die Bewerbung. Zuvor solltest du die Voraussetzungen checken: Hast du die nötige Hochschulzugangsberechtigung und die erforderlichen Sprachkenntnisse? Dann geht es an die eigentliche Arbeit:

  1. Bewerben
    • Standard: Online-Bewerbung im Bewerbungsportal der HSMW.
    • Sonderweg Medienmanagement und Bachelor Soziale Arbeit: Zuerst Registrierung auf hochschulstart.de, um BID (Bewerber-ID) und BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer) zu erhalten. Danach Abgabe der Bewerbung im HSMW-Portal unter Angabe von BID und BAN.
  2. Prüfung der Unterlagen/Auswahlverfahren
    • Die Prüfung der Unterlagen durch den Bewerberservice nimmt aufgrund hoher Bewerbungszahlen etwas Zeit in Anspruch. Wir bitten darum, von Statusnachfragen abzusehen, da individuelle Anfragen den Bearbeitungsprozess für alle verzögern.
    • Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt nach Bewerbungsende das Auswahlverfahren. Anschließend erhalten die erfolgreichen Bewerbenden das begehrte Zulassungsangebot und die Immatrikulation ist möglich.
  3. Immatrikulation
    • Zulassungsfreie Studiengänge:
      • Der Antrag auf Immatrikulation wird direkt im Rahmen der Online-Bewerbung gestellt. Nach vollständiger Prüfung aller Unterlagen erfolgt die Immatrikulation automatisch.
    • Zulassungsbeschränkte Studiengänge (Medienmanagement, Soziale Arbeit):
      • Zulassungsangebot trifft über hochschulstart.de ein. Das Angebot muss dort aktiv und innerhalb der genannten Frist angenommen werden.
    • Der finale Zulassungsbescheid wird im HSMW-Campusportal bereitgestellt.

Für Austauschstudierende gilt ein anderer Ablauf. Beachte unbedingt unseren Step-by-Step-Guide fürs Auslandssemester in Mittweida!

Jetzt bewerben

Du fürchtest einen NC? An der HSMW sagt er wenig aus, weil wir beim Auswahlverfahren nicht nur auf die Schulnote gucken.

Du hast noch Fragen?

Unsere häufigsten Antworten

Allgemeines zur Bewerbung

Für das Wintersemester: Bewerbungsfrist ist 15. Juli. Für das Sommersemester: 15. Januar. Internationale Bewerber:innen bewerben sich bis spätestens 15. Mai bzw. 15. November, damit sie genug Zeit für das Visaprozedere haben. Tipp: Bewerben kannst du dich frühzeitig – achte darauf, dich rechtzeitig für dein Studium zu bewerben! Dein Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung kannst du bis 20. Juli bzw. 20. Januar nachreichen.

Hast du dich für einen zulassungsfreien Studiengang entschieden, kannst du dich direkt immatrikulieren, wenn du alle nötigen Nachweise im Bewerbungsportal der Hochschule Mittweida hochgeladen hast. Lediglich bei den wenigen zulassungsbeschränkten Studiengängen mit Auswahlverfahren (Medienmanagement, Soziale Arbeit) musst du bis kurz nach Ende des Bewerbungszeitraums warten. Denn erst nachdem die Bewerbung geschlossen ist, können wir das Auswahlverfahren durchführen. Danach erhalten die Topplatzierten ihr Zulassungsangebot und können sich verbindlich immatrikulieren.

Nicht nur das Abitur, die allgemeine Hochschulreife, berechtigt zum Studium. Um an der HSMW dein Studium zu beginnen, benötigst du entweder die allgemeine-, eine fachgebundene- oder die Fachhochschulreife. Als ausländische:r Bewerber:in kannst du auf dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen "anabin" oder der Zulassungsdatenbank des DAAD selbst prüfen, ob dein ausländisches Zeugnis anerkannt wird oder ob du für die Zulassung ein Studienkolleg besuchen musst.

Studieren ohne Abitur? Geht! Das Sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG) erlaubt ein Studium ohne Schulabschluss:

  1. eine sogenannte Aufstiegsfortbildung samt Beratungsgespräch an der Hochschule. Zu den Aufstiegsfortbildungen zählen Meisterbrief, umfangreiche Fortbildungen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung  (mind. 400 Stunden), Schiffsdienst-Patent, Fachschulabschluss sowie vergleichbare Fortbildungen im Pflege-, Gesundheits- oder Sozialbereich.
  2. Oder: eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf, einem Beratungsgespräch an der Hochschule und einer bestandenen Zugangsprüfung. Diese besteht in der Regel aus einem Prüfungsgespräch, schriftlichen Teilprüfungen in Mathematik, einer Fremdsprache (in der Regel Englisch) und Deutsch. Jedes Jahr im Juni führen wir die Zugangsprüfung an der HSMW durch. Willst du teilnehmen, musst du dich die vollständige Bewerbung mit Anmeldeformular bis 30. April per Mail eingereicht haben.

Suchst du nach NC-Werten? Bei den meisten Studiengängen gibt es an der Hochschule Mittweida keinen Numerus Clausus, da die Studiengänge zulassungsfrei sind. Zulassungsbeschränkt sind in Mittweida nur die Bachelor-Studiengänge Medienmanagement und Soziale Arbeit, weil hier die Zahl der Bewerbungen regelmäßig die Zahl der verfügbaren Studienplätze deutlich überschreitet. Aber auch hier sagt der NC nicht viel aus. Denn in Mittweida führen wir ein Auswahlverfahren durch, das neben der Note des Abschlusszeugnisses auch Vorerfahrungen und Motivation berücksichtigt.

Als staatliche Hochschule erhebt die Hochschule Mittweida für grundständige Studiengänge weder für deutsche noch für internationale Studierende Studiengebühren. Lediglich ein Semesterbeitrag in Höhe von 107 Euro fällt an, der die Mitgliedbeiträge für das Studentenwerk (92 Euro) und die Studierendenschaft (15 Euro) umfasst und vollständig weitergeleitet wird. Bitte zahle den Semesterbeitrag auf folgendes Konto ein und lade den Nachweis ins Bewerbungsportal:

Empfänger: Hauptkasse des Freistaates Sachsen
Betrag: 107,00 €
IBAN: DE22 8600 0000 0086 0015 22
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank
Verwendungszweck: 4437.0000.0000. HSMW BXXXXXXXX - Name, Vorname - NAME, VORNAME
(Für XXXXXXXX muss die Bewerbernummer aus dem Bewerbungsportal eingegeben werden.)

Lediglich für einige Fernstudiengänge und Zertifikate fallen Studiengebühren an, die den Studiengangsseiten entnommen werden können und für die ein Gebührenbescheid mit der Zulassung zum Studium erstellt wird. Gebührenpflichtig sind die Studienangebote:

  • berufsbegleitender B.Sc. in IT-Forensik-Cybercrime,
  • berufsbegleitender B.Eng. und Dipl. (FH) in Industrial Engineering,
  • berufsbegleitender MBA in Strategischer Unternehmensführung
  • berufsbegleitender M.Eng. Nachhaltigkeit in gesamtwirtschaftlichen Kreisläufen,
  • berufsbegleitender M.Sc. in Ingenieurakustik
  • berufsbegleitender M.A. in therapeutisch orientierte Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Zertifikat Sachbearbeiter:in Digitale Forensik,
  • Zertifikat Supervision und Coaching,
  • sowie die Studiengänge des mobilen Studienprogramms der Hochschule Mittweida, Campus M University, und die Kooperationsstudiengänge in Elektrotechnik, Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen mit Ingenium Education und dem Studien- und Transferzentrum Weiz.

An der Hochschule Mittweida kannst du dich als Gasthörerer:in für einen Studiengang einschreiben, sofern die Studienplatzkapazität nicht bereits ausgeschöpft ist. Der Aufnahmeantrag als Gasthörer:in ist für jedes Semester gesondert, in der Regel bis spätestens 14 Tage vor Semesterbeginn, per E-Mail an den Studierendenservice zu stellen. Die Gasthörergebühr in Höhe von 39 Euro pro Semester überweisen Sie bitte nach Erhalt der Rechnung per E-Mail. Bei Fernstudiengängen wird pro Modul eine höhere Gebühr für Gasthörer laut Hochschulgebühren- und Entgeltordnung berechnet. Nach Zahlungseingang erfolgt der Versand der Unterlagen per Post. Möchten Sie an einer Prüfung teilnehmen, müssen Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen und der:die Prüfer:in die Teilnahme genehmigen.

Spezifisches zum Bewerbungsportal

Die Bewerbung um einen Studienplatz an der Hochschule Mittweida sowie die Immatrikulation erfolgen komplett digital und online im Bewerbungsportal der HSMW. Um dich zu präparieren, solltest du einige Nachweise als Scan vorbereiten. Grundlegend sind es vier, bei zulassungsbeschränkten Studiengängen sechs Schritte bis zu deinem Studienstart:

  1. Nur bei den zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengängen Medienmanagement und Soziale Arbeit: Registrierung bei hochschulstart.de,
  2. Registrierung im Bewerbungsportal,
  3. Ausfüllen aller nötigen Felder und Hochladen der Nachweise,
  4. Warten auf das Ergebnis der Prüfung durch den Bewerberservice,
  5. Nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen: Warten auf das Zulassungsangebot,
  6. Immatrikulation ins Studium.

Schon vor dem Ausfüllen der Felder im Bewerbungsportal kannst du dich vorbereiten, indem du alle Unterlagen sammelst, die gesetzlich nötig sind, um dich fürs Studium zu immatrikulieren:

  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis) als Scan 
  • aktueller tabellarischer Lebenslauf (wichtig sind vor allem die Kontaktdaten und die Tätigkeiten nach Schulabschluss),
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses,
  • Passbild für die HSMW-Card, deinen Studierendenausweis,
  • Krankenversicherungsnachweis oder Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung (Reisekrankenversicherungen dürfen wir nicht akzeptieren),
  • Beleg über die Einzahlung des Semesterbeitrags,
  • Bei Bewerbung für ein Masterstudium: Zeugnis des ersten akademischen Abschlusses, einschließlich Fächer- und Notenübersicht.

Zur Krankenversicherung: Wenn du zu Beginn des Studiums gesetzlich krankenversichert bist, teile bitte deiner Krankenkasse mit, dass du ein Studium an der Hochschule Mittweida aufnehmen wirst. Gib hierzu die Absendernummer der Hochschule Mittweida H0001040 bei deiner Krankenkasse an.

Bist du zu Beginn deines Studiums bei einer privaten Krankenversicherung versichert, dann kontaktiere bitte unter Nennung unserer Absendernummer H0001040 deine letzte gesetzliche Krankenkasse. Diese muss uns bestätigen, dass du von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit bist. Falls eine gesetzliche Versicherung bisher noch nie bestand, stellt diese Bescheinigung jede gesetzliche Krankenkasse aus.

Für die englischsprachigen Studiengänge in Mathematik und die Spezialisierung Innovation and Business Expansion des Studiengangs Industrial Management sind von allen Bewerbenden Englischkenntnisse auf B2-Niveau zu belegen. Dies erfolgt durch einen der folgenden Nachweise: 

  • deutsches Abiturzeugnis mit Grundkurs Englisch und mindestens der Note „gut“ (2,0 bzw. 10 Punkte) im Durchschnitt der letzten vier Schulhalbjahre,
  • Sekundarschulabschlüsse aus den USA und Großbritannien,
  • ein Studienabschluss in englischer Sprache; das Medium of Instruction (MOI) der anerkannten Hochschule muss besagen, dass das Studium vollständig in englischer Sprache absolviert wurde,
  • oder einen international anerkannter Sprachtest:
    • TOEFL internet based test (iBT oder iBT Home Edition) mit mindestens 76 Punkten, bei einer Punkteskala von 0-120, nicht älter als zwei Jahre,
    • IELTS Academic Version  mit mindestens Band 6.0/Competent,
    • B2-First mit einem Gesamtergebnis von mindestens 173 (Note B oder besser), früher als Cambridge English: First (FCE) bekannt,
    • UNIcert®-Stufe II (AKS) mit einem Gesamtergebnis von mindestens gut (Note 2,3 oder besser),
    • Duolingo English Test mit einem Gesamtergebnis von mindestens 110 Punkten.

Beim bilingualen Master Blockchain and Distributed Ledger Technologies (DLT) müssen neben englischen Sprachkenntnissen auf B2-Niveau ebenso Deutsch-Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nachgewiesen werden.

Für internationale Studierende gelten neben den oben genannten Unterlagen weiterführende Anforderungen. Jeweils im Original und als amtlich beglaubigte Übersetzung (Deutsch oder Englisch) müssen hochgeladen werden:

  • Sekundarschul-Abschlusszeugnis. Auf dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen "anabin" kannst du selbst prüfen, ob dein ausländisches Zeugnis anerkannt wird oder ob du für die Zulassung ein Studienkolleg besuchen müsst.
  • Bestandene Hochschulaufnahmeprüfung wie die am Studienkolleg Hochschule Mittweida absolvierte Feststellungsprüfung (falls zutreffend)
  • Noten- und Fächernachweis des Hochschulstudiums im Heimatland (falls zutreffend)
  • Nachweis der Deutschkenntnisse durch eine der folgenden Prüfungen:
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2),
  • TestDaF mit mindestens 4xTDN4,
  • C2-Prüfung des Goethe-Instituts,
  • Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des des Goethe-Institutes,
  • Deutsches Sprachdiplom (DSD), Stufe II,
  • telc Deutsch C1 Hochschule,
  • Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNDS),
  • Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD): Zertifikat C2.

Wer an einer deutschen Schule das Abitur erworben hat oder das Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung FSP nachweisen kann, ist vom Nachweis der Sprachprüfung befreit. Außerdem gibt es weitere europäische Sekundarschulzeugnisse, welche als Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse anerkannt werden. Die Anerkennung bedarf immer einer Einzelfallentscheidung durch Zeugnisprüfung. Feststellungsprüfung und DSH-Prüfung können am Studienkolleg Hochschule Mittweida abgelegt werden.

Wichtig: Wir prüfen die Unterlagen nach Eingang und versenden nach positivem Abschluss der Überprüfung die Zulassung. Mit der Zulassung können Bewerber:innen direkt einen Termin bei der deutschen Botschaft vereinbaren, um ein Visum zu beantragen. Für die Bewerbung um einen Studienplatz entsteht keine Verwaltungsgebühr, die Gebühren für das Studienkolleg betragen 1.900 Euro pro Semester in einem DSH-Kurs und 2.900 Euro pro Semester FSP-Kurs. Sie müssen vollständig im Rahmen der Bewerbung überwiesen werden. Bei Ablehnung des Visums erstatten wir die Gebühren abzüglich der Anmeldegebühr in Höhe von 250 Euro zurück.

Hast du dich für einen zulassungsfreien Bachelor-Studiengang entschieden, kannst du direkt den Immatrikulationsantrag stellen, wenn du alle nötigen Nachweise im Bewerbungsportal der Hochschule Mittweida hochgeladen hast. Nachdem der Bewerberservice der Hochschule deine Unterlagen geprüft hat, wird die Immatrikulation dann automatisch vorgenommen.

Lediglich bei den wenigen zulassungsbeschränkten Studiengängen mit Auswahlverfahren (Medienmanagement, Soziale Arbeit) musst du bis kurz nach Ende des Bewerbungszeitraums warten. Denn erst nachdem die Bewerbung geschlossen ist, können wir das Auswahlverfahren durchführen. Danach erhalten die Topplatzierten ihr Zulassungsangebot und können sich verbindlich immatrikulieren. 

Für Master-Studiengänge und wenn du dich mit einem ausländischen Abschluss oder für ein höheres Fachsemester bewirbst, gilt: Zunächst prüfen Bewerberservice und deine Wunschfakultät, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Stimmen sie zu, kannst du dich im Bewerbungsportal immatrikulieren.

Wenn bei dir eine absolute Ausnahmesituation vorliegt, die es unter Anlegung strengster Maßstäbe unmöglich macht, auch nur ein Semester auf die Zulassung für dein Wunschstudium zu warten, kannst du einen Härtefallantrag stellen. Die Hochschule Mittweida hält bis zu zwei Prozent der Studienplätze für solche Fälle außergewöhnlicher Härte vor.

Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr müssen schwerwiegendste gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen. Der Antrag kommt daher nur für wenige Personen in Betracht. Bisher wurde ein Härtefallantrag nur in wenigen Fällen anerkannt. In den folgenden, beispielhaft genannten Fällen gesundheitlicher Gründe kann einem Härtefallantrag in der Regel stattgegeben werden:

  1. Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden können.
  2. Behinderung durch Krankheit; die berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil aufgrund der Behinderung eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich ist.
  3. Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperlicher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten.
  4. Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen; eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen nicht möglich.
  5. Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege.
  6. Beschränkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge Krankheit; dadurch Hinderung an einer sinnvollen Überbrückung der Wartezeit.

Jeder vorhandene Grund muss durch ein fachärztliches Gutachten belegt werden. Im fachärztlichen Gutachten muss zu den einzelnen Kriterien, die in der jeweiligen Nummer genannt sind, hinreichend Stellung genommen werden. Das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es sollte auch für medizinische Laien nachvollziehbar sein. Als zusätzliche Nachweise sind z. B. der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr geeignet.

 

Ansprechpartner

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Was ist die HSMW?

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Es gibt mehr als nur fünf gute Gründe für ein Studium in Mittweida. Der wichtigste: über 90 besondere Studienangebote, in denen konsequent das Wissen für die Berufspraxis im Mittelpunkt steht. Denn insbesondere im KI-Zeitalter kommt es darauf an, nicht nur Theorie gelernt zu haben, sondern sie praktisch erfolgreich anzuwenden.

Deine Studienzeit ist aber mehr als nur Wissenserwerb. Der HSMW-Campus erinnert an eine Hochschule in den USA, eine kleine Universität irgendwo im mittleren Westen. In Mittweida erreichst du alles bequem zu Fuß, studierst bequemer, entspannter und konzentrierter – auch dank günstiger Mieten. Statt dir den Lebensunterhalt mit Nebenjobs zu finanzieren, kannst du so vom vielfältigen Campusleben profitieren.

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