Das Tilgungsregime des Bundeszentralregisters als kontrafaktischer Unbescholtenheits-Indikator nach § 72a SGB VIII? Zur juristisch-viktimologischen Validität der „negativen Publizität“ nach §§ 51 - 53 BZRG zugunsten des Tätigkeitsausschlusses rechtskräftig Verurteilter zwischen Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) und Kinderschutz (Art. 3 UN-KRK i.V.m. Art. 103 UN-Charta)
Professur für Recht in der Sozialen Arbeit und in der Allgemeinen und Digitalen Forensik
Prof. Dr. Czerner nimmt im WS 26/27 sein Forschungsfreisemester an der Paris Lodron Universität Salzburg und an der Karl Franzens-Universität Graz wahr.
Publikationen / VIVO
Der Schutz vor Kindesmisshandlung am Maßstab von Art. 19 UN-KRK im Kontext der Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung. Eine (auch) völkerrechtliche Anfrage zur fragmentarischen Implementation von Art. 19 UN-KRK in §100a, b StPO in Bezug auf §225 StGB.
Die Exklusiv-Rechtfertigung nach § 4 Abs. 3 KKG gegenüber § 34 StGB in Verdachtsfällen einer Kindeswohlgefährdung. Eine konventionsdominierte Rechtswidrigkeitsbestimmung zu § 203 StGB vor dem Hintergrund von Art. 3 UN-KRK und der Rechtsfigur der „Ermessensreduzierung gegen Null“
Beatifikation und Kanonisation als „sakrale Konstruktion theologischer Wirklichkeit“ und als römisch-katholische Äquivalente zum Labeling-Approach-Ansatz der Kriminologie?
Der Vatikan als Signatar der UN-Kinderrechte-Konvention? Implementation kinderschützender Normen im Codex Iuris Canonici anlässlich der Apostolischen Konstitution Pascite Gregem Dei und des Motu Proprio Vos estis lux mundi auf der Basis des Wiener Übereinkommens über völkerrechtliche Verträge
- Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Fakultät (und Mitglied des Hochschulprüfungsausschusses)
- Mitglied der Ethikkommission der Hochschule Mittweida
- Mitglied im Erweiterten Senat der Hochschule
- Intranationale und internationale Wahrung von Kinderrechten im Verfassungsrecht und im Völkerrecht: Grundgesetz und UN-Kinderrechtskonvention
- Medizinrechtliche und medizinethische Fragestellungen zum Lebensbeginn
- Präimplantationsdiagnostik / Gendiagnostik
- Embryonenschutz
- Schwangerschaftsabbruch
- Rechtsmedizinische Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit
- Kindeswohlgefährdung
- Verantwortlichkeit im rechtlich-normativen Kontext
- Obduktionen
- Sachverständigenbeweis und Beweiswürdigung
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und an der Eberhard- Karls-Universität Tübingen
- Promotion bei Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner und bei Prof. Dr. Ulrich Weber an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen über das Thema: Untersuchungshaft und ihre Alternativen bei Jugendlichen als Antagonisten einer repressiv-präventiven Allianz – Eine systematisch-dogmatische Analyse verfahrenssichernder Minimalinterventionen.
- Mitarbeit im Institut für Kriminologie der Universität Tübingen, dort schwerpunktmäßig
- Vorlesungsvertretungen in den Fächern Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Kriminologie und Übernahme von Examenskolloquien
- Mitarbeit an einem Forschungsprojekt zur Untersuchung von Praxis und Wirkung des staatlichen Sanktionsverhaltens auf jugendliche Straftäter
- Mitarbeit bei der Erstellung eines Sammelwerkes zu den Empfehlungen des Europarates zum Freiheitsentzug beim Bundesjustizministerium (Berlin), Bundesministerium für Justiz (Wien) und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (Bern)
- Mitwirkung bei der Erstellung von Prognosegutachten (Strafrestaussetzung gem. § 88 JGG bzw. nach § 57 StGB)
- Erwerb des Zertifikats Hochschuldidaktik Baden-Württemberg
- Lehrstuhlvertretungen an der Universität Kassel in zwei Fachbereichen:
- Humanwissenschaften: Recht der Kindheit und der Jugend (SoSe 2010)
- Humanwissenschaften: Recht Sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen (WS 2010/11-SoSe 2013)
- Wirtschaftswissenschaften: Arbeits-, Wirtschafts- und Sozialrecht (WS 2011/12-WS 2013/14)
- Vorsitzender der Ethik-Kommission des Fachbereichs 01 der Universität Kassel für psychologische Forschung von 2010-2012
Jurist kritisiert schwedische Verschärfung des Jugendstrafrechts
Stellungnahme von Prof. Dr. iur. Frank Czerner in MDR-Aktuell vom 17.08.2026 zur Verschärfung des Strafrechts in Schweden zulasten von Kindern
Sachverständigentätigkeit in der Allgemeinen und Digitalen Forensik: Beweiserhebung und -sicherung, rechtliche Deutung und Würdigung in einem Mordfall: BGH 6 StR 353/25 (LG Frankfurt/Oder) > Gemeinsamer Vortrag mit Prof. Dr. rer. nat. Dirk Labudde in der Allgemeinen und Digitalen Forensik, 30.06.2026, 17:00, Hochschule Mittweida, Hs. 5/120.