Gute wissenschaftliche Praxis
Gute wissenschaftliche Praxis ist Voraussetzung für eine leistungsfähige, im internationalen Wettbewerb anerkannte wissenschaftliche Einrichtung und deren Arbeit. Zur Sicherung einer guten wissenschaftlichen Praxis hat die Hochschule Mittweida Grundsätze und Verfahrensregeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis festgelegt, die sich an der Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz vom 6. Juli 1998 zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in den Hochschulen sowie an den Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft vom 03. Juli 2013 bzw. 03. Juli 2019 orientieren. Ziele dieser Ordnung sind die Prävention wissenschaftlichen Fehlverhaltens und die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Als Ansprechpartner stehen der Ombudmann der Hochschule Mittweida bzw. seine Stellvertreterin zur Verfügung.
- Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Ombudsmann
Stellvertreterin
Die Ethikkommission
Die Ordnung der Ethikkommission orientiert sich an der Ordnung für Gute Wissenschaftliche Praxis der Hochschule Mittweida. Für die Umsetzung der Aufgaben bestätigte der Senat der Hochschule Mittweida in seiner Sitzung vom 01. Juli 2020 Einrichtung einer Ethikkommission. Die Mitglieder stehen den Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen der Hochschule Mittweida zur Verfügung, wenn es um die ethische Beurteilung eines Forschungsvorhabens und dessen vorgesehener methodischen Umsetzung sowie die Abschätzung der Folgen des Forschungsvorhabens geht.
Ordnung der Ethikkommission an der Hochschule Mittweida (PDF)
Der Umgang mit Forschungsdaten
Zur Einhaltung einer guten wissenschaftlichen Praxis gehört auch der richtige Umgang mit Forschungsdaten. Das Management von Forschungsdaten beinhaltet die Erarbeitung einer bedarfsorientierten Planung zur effektiven Nutzung, Nachnutzung, Veröffentlichung und Archivierung von Daten. Dieses Vorgehen bringt nicht nur Struktur in den eigenen Forschungsprozess, sondern ist mittlerweile auch Anforderung vieler öffentlicher Drittmittelgeber. Unterstützung im Forschungsdatenmanagement erhalten Sie bei der Forschungsdatenmanagementbeauftragten der Hochschule. Die Forschungsdatenmanagementbeauftragte versteht sich als 1st-LevelSupport: Sie stellt damit eine erste Kontakt- und Beratungsstelle rund um Fragen zum Forschungsdatenmanagement dar und koordiniert fachspezifische Anliegen im Netzwerk SaxFDM (2nd-LevelSupport). Die sächsische Landesinitiative SaxFDM ist ein Verbund sächsischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen, in dem auch die Hochschule Mittweida vertreten ist. Die Serviceangebote des Netzwerkes richten sich dabei an alle Wissenschaftler:innen sowie mit Datenmanagementaufgaben betrautem Personal an allen sächsischen forschenden Einrichtungen. Beraten wird zu Fragen, die sich zum Beispiel im Zusammenhang mit Förderanträgen stellen (Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten in Projektanträgen; Datenmanagementpläne), aber auch zu den Themen des Forschungsdatenmanagements (z.B. Datenorganisation, Archivierung).
Weitere Informationen zu den Themen Gute Wissenschaftliche Praxis, ethische Einschätzung von Forschungsvorhaben und dem Forschungsdatenmanagement stehen unseren Wissenschaftler:innen im internen Leitfaden zur Durchführung von Forschungs- und Transferprojekten zur Verfügung.
Unsere Strategien
Transferstrategie
Für uns besitzt der Wissens- und Technologietransfer einen hohen Stellenwert, insbesondere durch den Anspruch nationale und internationale Kooperationen zu etablieren und gleichzeitig Verantwortung für die regionale Entwicklung zu übernehmen.
Das Rektorat der Hochschule Mittweida hat im Benehmen mit dem Senat im Juni 2018 eine Transferstrategie verabschiedet.
KI-Strategie
Die Ziele unserer KI-Strategie spiegeln den wissenschaftlichen Diskurs und Forschungsprozess, die akademische Lehre und den hochschulinternen Entwicklungsprozess im Hochschulmanagement wider.
Das Rektorat der Hochschule Mittweida hat im Benehmen mit dem Senat im Dezember 2021 eine KI-Strategie verabschiedet.