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Dokumentation beleuchtet die Frage: Wie radikal darf Feminismus sein?

Feminismus ist heute so sichtbar wie lange nicht mehr – insbesondere auf Social Media. Doch zwischen Empowerment, Provokation und Aktivismus stellt sich zunehmend die Frage: Wie radikal darf Feminismus sein?

Mit dieser Fragestellung setzt sich die neue Dokumentation "Darf SIE so – Wie radikal darf Feminismus sein?" von Julia Kutowski (medienMITTWEIDA) auseinander. Die Reportage beleuchtet unterschiedliche feministische Strömungen und zeigt, wie soziale Medien Debatten über Gleichberechtigung, Geschlechterrollen und gesellschaftlichen Wandel beeinflussen. Dabei kommen verschiedene Perspektiven zu Wort und es wird diskutiert, wo Chancen, aber auch Herausforderungen eines zunehmend polarisierenden Diskurses liegen.

Die Dokumentation regt dazu an, sich kritisch mit der öffentlichen Wahrnehmung von Feminismus auseinanderzusetzen und darüber nachzudenken, welche Rolle digitale Plattformen bei der Meinungsbildung spielen. Sie macht deutlich, dass Feminismus keine einheitliche Bewegung ist, sondern vielfältige Positionen umfasst, die kontrovers diskutiert werden.

Wir laden alle Hochschulangehörigen herzlich dazu ein, sich die Dokumentation anzusehen und sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ein respektvoller Dialog über Gleichstellung, Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe ist ein wichtiger Bestandteil einer offenen und vielfältigen Hochschulkultur.

Den ganzen Beitrag finden Sie hier.

Mehr Chancengleichheit. Mehr Transparenz. Bessere Entscheidungen

Berufungsverfahren gehören zu den wichtigsten Instrumenten der Hochschulentwicklung. Umso wichtiger ist es, Entscheidungsprozesse fair, transparent und chancengerecht zu gestalten. Unbewusste geschlechtsbasierte Vorannahmen und stereotype Zuschreibungen – sogenannte Unconscious Gender Bias – können jedoch Einfluss auf die Bewertung von Bewerbenden und damit auf Personalentscheidungen nehmen.

Aus diesem Grund lädt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Mittweida alle aktuellen Gleichstellungsbeauftragten sowie weitere Interessierte zu einem Workshop zum Thema „Strategien zum Umgang mit Unconscious Gender Bias in Berufungsverfahren“ ein. Das Angebot richtet sich insbesondere auch an Kolleg:innen, die sich vorstellen können, bei den kommenden Wahlen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten oder als Stellvertretung zu kandidieren und sich frühzeitig mit den Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten in Berufungsverfahren vertraut machen möchten.

Im Workshop setzen sich die Teilnehmenden mit Ursachen, Erscheinungsformen und Auswirkungen von Unconscious Gender Bias auseinander. Gemeinsam werden die verschiedenen Phasen eines Berufungsverfahrens – von der Ausschreibung bis zur Berufung – betrachtet und praxisnahe Strategien entwickelt, um unbewusste Verzerrungen zu erkennen, anzusprechen und ihnen entgegenzuwirken. Dabei stehen Fragen der Chancengerechtigkeit, Transparenz sowie die Rechte und Interventionsmöglichkeiten der Beteiligten im Mittelpunkt.

Termin: 21. Juli 2026 | 09:30 – 16:30 Uhr
Ort: HSMW | Haus 6 | Raum 202
Referentinnen: Sinah Hegerfeld und Fatma Kütle (Genderkompetenzzentrum Sachsen)
Anmeldung: per E-Mail an gleichstellung@hs-mittweida.de unter dem Betreff „Workshopanmeldung Unconscious Gender Bias“ bis zum 14.07.2026 

Die Teilnahme bietet die Gelegenheit, Wissen über geschlechterbezogene Verzerrungen in Auswahlprozessen zu vertiefen, Erfahrungen auszutauschen und konkrete Handlungssicherheit für die Mitarbeit in Berufungsverfahren zu gewinnen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Rechtsgutachten von März 2026: Genderverbote verstoßen gegen Grundrechte

Ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Dr. Ulrike Lembke kommt zu einem klaren Ergebnis: Sprachverbote an Hochschulen, die geschlechterinklusive Sprache untersagen, sind verfassungs- und gesetzeswidrig. Das Gutachten wurde im Auftrag der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) erstellt und im März 2026 veröffentlicht.

Prof. Dr. Ulrike Lembke ist Juristin mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht sowie in Gender- und Antidiskriminierungsstudien. Sie war an mehreren Universitäten tätig und ist seit 2020 Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

Im Zentrum der Analyse steht die Frage, ob staatliche Vorgaben, die genderinklusive Sprache einschränken, mit geltendem Recht vereinbar sind. Lembke betont, dass staatliches Sprachhandeln an Grundrechte gebunden ist. Die Verpflichtung zur sprachlichen Gleichbehandlung ergibt sich insbesondere aus Artikel 3 des Grundgesetzes, der Gleichberechtigung garantiert und Diskriminierung verbietet.

Hochschulen sind nach Auffassung des Gutachtes als Körperschaften öffentlichen Rechts verpflichtet, diskriminierungsfreie Sprache zu verwenden. Das Gutachten bewertet sogenannte Sprachverbote, die seit 2023 zunehmend von staatlichen Stellen erlassen wurden. (Siehe zum Beispiel www.forschung-und-lehre.de/politik/gendern-in-hessen-6100 oder www.forschung-und-lehre.de/politik/bayern-verbietet-gendern-in-schulen-hochschulen-und-behoerden-6318.)

Diese Verbote untersagen bestimmte geschlechterinklusive Schreibweisen und greifen damit aktiv in die sprachliche Praxis ein. Laut Lembke stellen sie eine „Anweisung zur Diskriminierung“ dar, da sie dazu führen, dass bestimmte Personengruppen sprachlich unsichtbar gemacht werden.

Darüber hinaus sieht das Gutachten in Sprachverboten einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit sowie in die Hochschulautonomie. Hochschulen hätten nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, eigene Konzepte für diskriminierungsfreie Kommunikation zu entwickeln und umzusetzen. Exekutive Eingriffe, die dies verhindern, seien rechtlich nicht haltbar.

Auch die häufig angeführte Begründung, Sprachverbote würden sich auf das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung stützen, weist das Gutachten zurück. Dieses habe keine verbindliche normative Wirkung, und geschlechterinklusive Schreibweisen stellten keinen Regelverstoß dar.

Für die Gleichstellungsarbeit an der HSMW unterstreicht das Gutachten die Bedeutung eines bewussten und inklusiven Sprachgebrauchs. Sprache trägt maßgeblich dazu bei, Sichtbarkeit zu schaffen, Diskriminierung abzubauen und ein respektvolles Miteinander zu fördern. Gerade im Hochschulkontext, der von Vielfalt und internationaler Zusammenarbeit geprägt ist, ist dies ein zentraler Bestandteil moderner Organisationskultur.

Bereits im Jahr 2022 wurde an der HSMW eine Empfehlung zur gendersensiblen verbalen und schriftlichen Kommunikation erarbeitet und online zur Verfügung gestellt. Sie richtet sich an alle Hochschulangehörigen sowie weitere Interessierte und dient als Orientierung für eine geschlechtersensible Sprache im Hochschulalltag.

Neben der rechtlichen Perspektive hebt das Gutachten auch die gesellschaftliche Verantwortung von Hochschulen hervor. Als Orte von Bildung, Forschung und Innovation gestalten Hochschulen gesellschaftliche Entwicklungen aktiv mit. Eine diskriminierungsfreie und inklusive Kommunikation ist dabei ein wichtiger Baustein, um Chancengleichheit zu fördern und Teilhabe zu ermöglichen.

An der Hochschule Mittweida wurde in diesem Kontext eine pragmatische und rechtssichere Lösung etabliert: In Texten mit Rechtswirkung – dazu zählen beispielsweise auch Stellenausschreibungen – wird auf geschlechtsneutrale Formulierungen zurückgegriffen, da die Verwendung von Genderzeichen im Einzelfall zu Auslegungsunsicherheiten führen kann. Stattdessen werden geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet, um die Anforderungen an Rechtssicherheit und Verständlichkeit zu gewährleisten. Diese Praxis entspricht der Einschätzung der Stabsstelle Recht und ist auch in der Empfehlung zur gendersensiblen Sprache an der HSMW verankert. Auf die darüber hinausgehende interne und externe Kommunikation hatte das sogenannte Genderverbot hingegen keinen direkten Einfluss. Vielmehr hat es in der öffentlichen Debatte teilweise dazu beigetragen, bestehende Vorbehalte gegenüber gendersensibler Sprache zu bestärken, indem es als politische Bestätigung entsprechender Positionen wahrgenommen wurde.

Die Ergebnisse des Gutachtens liefern somit eine wichtige Grundlage für die weitere Auseinandersetzung mit geschlechtergerechter Sprache und Gleichstellung an der Hochschule Mittweida – und stärken alle, die sich für eine diskriminierungsfreie Hochschulkultur an der HSMW einsetzen. Zugleich verweist das Gutachten auf die Bedeutung klarer Orientierungen im Umgang mit geschlechtersensibler Sprache und hebt damit auch die Relevanz der bestehenden Empfehlung zur gendersensiblen Sprache an der HSMW hervor.

Das Gutachten und eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse können hier heruntergeladen werden:

  • Rechtsgutachten zum Thema „Verfassungswidrige Anweisung zur Diskriminierung: Sprachverbote an Hochschulen und die Pflicht zu geschlechtergerechter Sprache“ von Prof. Dr. Ulrike Lembke