Service für Menschen mit Behinderung / chronischer Erkrankung

Wir begleiten Menschen mit Behinderung und / oder chronischer Erkrankung in Studium und Beruf. Mit gezielten Maßnahmen tragen wir zur Integration benachteiligter Menschen in der Hochschule bei. Im Rahmen des Nachteilsausgleiches für Studierende mit Behinderung/ chronischer Erkrankung berät und unterstützt unser Team bei der Antragstellung eines Nachteilsausgleiches und kümmert sich um die organisatorische Umsetzung.

UN-Behindertenrechtskonvention

SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Sächsischer Landesaktionsplan

Nachteilsausgleich Hochschule Mittweida

Beratung und Unterstützung

  • Hilfe beim Umgang mit Ämtern und Institutionen
  • Hilfe bei der Bewältigung persönlicher Probleme und Krisensituationen
  • Unterstützung bei der Organisation von Maßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleiches
  • SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Inklusionsbeirat

Der Inklusionsbeirat übernimmt im Auftrag des Rektorates folgende Aufgaben:

1. Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK

2. Beratung bei der Umsetzung der Maßnahmen und bei Bedarf Bildung themenspezifischer Arbeitsgruppen.

3. Übernahme der Funktion einer Anlaufzentrale für Anregungen zur Weiterentwicklung der inklusiven Hochschule. Die Mitglieder des Beirates werden entsprechend bekannt gemacht.

4. Entwicklung und Verabschiedung des Aktionsplans der Hochschule Mittweida

 

Mitglieder des Inklusionsbeirates sind:

Kanzlerin

Prorektor Bildung

Vertreter:in Personalrat

Beauftragte:r für chronisch kranke und behinderte Studierende

Gleichstellungsbeauftragte:r der Hochschule

Vertreter:in Studierendenservice

Vertreter:in HoKo

Vertreter:in des Zentrums für Information (ZIF)

Vertreter:in des Dezernates Personalwesen

Schwerbehindertenvertretung für Mitarbeiter:innen der Hochschule

Vertreter:in Student:innen-Rat

Vertreter:in Studentenwerk