Nachteilsausgleich

Achtung: Die Frist für die Abgabe von Nachteilsausgleichen für dasSommersemester 2022 endet am 10.06.2022 14.00 Uhr (Eingang Sozialkontaktstelle). Später eingereichte Anträge können nicht beachtet werden.

Bitte beachten Sie den Ablauf zur Beantragung eines Nachteilsausgleiches.

Ziel

Die Konzeption zum Nachteilsausgleich ist eine Hilfestellung für

  • Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
  • Studierende mit Kind(-ern) und/oder zu pflegenden Angehörigen
  • schwangere Studentinnen
  • ausländische Studierende in besonderen Lebensumständen.

Mit diesem Beitrag zur Förderung der Bildungschancengleichheit werden der Zielgruppe gleichwertige Studienbedingungen gewährleistet.

Unterstützung

Der Nachteilsausgleich soll die Zielgruppen bei der eigenverantwortlichen Strukturierung ihres Alltages zwischen Studium und Familienaufgaben bzw. bei der Bewältigung des Studienalltages mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung unterstützen. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer individuellen Beratung durch die Mitarbeiter:innen der Sozialkontaktstelle zum Thema Studienorganisation.

Individuelle Hilfestellung

Bei Vorliegen einer konkreten Benachteiligung und auf Grundlage entsprechender Nachweise und Begründungen werden individuelle Maßnahmen zum Nachteilsausgleich erarbeitet und entsprechend umgesetzt. Nach oben

Konzeption zur Förderung von Spitzensportler:innen

Um eine individuelle, flexible und bedarfsgerechte Planung des Studienablaufes der an der Hochschule Mittweida studierenden Spitzensportler:innen zu gewährleisten, wurde die Konzeption zum Nachteilsausgleich um unterstützende Maßnahmen für Spitzensportler:innen ergänzt.

Auf der Grundlage des §4 "Leistungen der Hochschule" der Kooperationsvereinbarung "Partnerhochschule des Spitzensports" vom 20.12.1999, sind in der Ergänzung der Konzeption folgende Leistungen vorgesehen:

Studienplatzvergabe

  • Vergabe des Studienplatzes über die Vorabquote bei einem studiengangsbezogenen Zulassungsverfahren

Studienorganisation

  • flexible, bedarfsgerechte Planung des Studienablaufes in Form eines persönlichen Studienablaufplanes, der mit der Fakultät abgestimmt und bei Erfordernis semesterweise per Studiengespräch konkretisiert wird
  • Gewährung von zusätzlichen Urlaubssemestern bei Erfordernis
  • Persönliche Unterstützung der/des Studierenden durch das Dezernat Studienangelegenheiten in organisatorischen Angelegenheiten und Rechtsfragen
  • Schaffung personengebundener Teilzeitmöglichkeiten bzw. von Möglichkeiten, Leistungen im Externat zu absolvieren
  • individuelle Organisation der Praxis- und Bachelorphase

Prüfungsangelegenheiten

  • besondere Förderung des Studiums durch Mentoring auf individueller Basis
  • individuelle Steuerung von Prüfungsterminen und Fristen
  • Ermöglichung alternativer Prüfungsleistungen im speziellen Einzelfall