Ausleihe von Unterstützungsgegenständen

Die Sozialkontaktstelle bietet bei Beeinträchtigungen im Studien- oder Arbeitsalltag durch Behinderungen und/oder chronische Erkrankungen einen Pool an Ausleihgegenständen zur Entlastung an.

Nach Vorlage eines Attestes (Arzt, Krankenkasse o.ä.) kann das nötige Unterstützungsmittel ausgeliehen werden.

Hierfür muss das Formular zur Ausleihe von Unterstützungsgegenständen ausgefüllt und unterschrieben werden. Nach Ablauf der Maximal-Ausleihfrist gibt es die Möglichkeit, diese zweimal zu verlängern. Die Ausleihfrist entnehmen Sie bitte der folgenden Mittelübersicht:

Ballkissen → Ausleihfrist eine Woche

Hörverstärker Set 840-TV, Sennheiser→ individuell nach Absprache

mobile Leselampe → Ausleihfrist eine Woche

Keilkissen → Ausleihfrist eine Woche

digitale Leselupe → Ausleihfrist zwei Wochen

ergonomische Tastatur → Ausleihfrist vier Wochen

ergonomische Computermaus → Ausleihfrist vier Wochen