Sprachnachweise
Anerkannte Deutschprüfungen
Als Nachweis der geforderten Deutschkenntnisse werden die folgenden Prüfungen anerkannt:
- DSH - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer und staatenloser Studienbewerber-Gesamtnote mindestens DSH-2
- TestDaF - mit mind. 4 x TDN 4
- FSP - Feststellungsprüfung zur Festsetzung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland
- C2-Prüfung des Goethe-Instituts
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des des Goethe-Institutes
- DSD - Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz KMK auf der Stufe II
- Zeugnis telc Deutsch C1 Hochschule
- PNDS - Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- ÖSD Zertifikat C2 - Österreichische Sprachdiplom Deutsch, ZC2
Wer an einer deutschen Schule das Abitur erworben hat oder das Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung FSP nachweisen kann, ist vom Nachweis der Sprachprüfung befreit. Außerdem gibt es weitere europäische Sekundarschulzeugnisse, welche als Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse anerkannt werden. Die Anerkennung bedarf immer einer Einzelfallentscheidung durch Zeugnisprüfung.
Anerkannte Englischprüfungen
Für komplett in Englisch angebotene Studiengänge müssen Sie Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
Als Nachweise werden folgende Prüfungen anerkannt:
- deutsches Abiturzeugnis mit Grundkurs Englisch und mindestens der Note „gut“ (2,0 bzw. 10 Punkte) im Durchschnitt der letzten 4 Schulhalbjahre
- international anerkannter Sprachtest:
- TOEFL- internet based test (iBT oder iBT Home Edition) mindestens 76 Punkte, bei einer Punkteskala von 0-120, nicht älter als 2 Jahre
- IELTS - Academic version (International English Language Testing System) mindestens Band 6.0/competent
- B2 First (bisher Cambridge English: First (FCE)) mit einem Gesamtergebnis von mindestens 173 (Note B oder besser)
- UNIcert®-Stufe II (AKS) mit einem Gesamtergebnis von mindestens „gut“ (Note 2,3 oder besser)
- Duolingo English Test mit einem Gesamtergebnis von mindestens 110 Punkten
Bewerber:innen, die einen Studienabschluss in englischer Sprache nachweisen können, müssen keinen zusätzlichen Sprachnachweis erbringen. Als Nachweis gilt ein Medium of Instruction (MOI), ein offizielles Schreiben einer anerkannten Hochschule, dass das vorangegangene Studium vollständig in englischer Sprache absolviert wurde.
Ebenfalls anerkannt werden Sekundarschulabschlüsse aus den USA oder Großbritannien.