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Studierendenrat hält neue Praxis für Prüfungsunfähigkeit für zu weitgehend und sieht rechtliche Schwierigkeiten

Erste Studierende haben bereits die Sächsische Datenschutzbeauftragte informiert

Die Hochschule Mittweida regelt für kommende Prüfungsphase das Verfahren für krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit neu. So heißt es in einer E-Mail vom 18. Januar 2023 an die Studierenden: „Bisher wurde an der Hochschule Mittweida teilweise auch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zur Glaubhaftmachung der Prüfungsunfähigkeit akzeptiert. Da diese ab 01.01.2023 nur noch digital den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt wird und aus Gründen der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit, wird die bisherige Verwaltungspraxis vereinheitlicht. Zur Glaubhaftmachung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit werden ab dem Einreichungsdatum 30.01.2023 ausschließlich ärztliche Atteste über Prüfungsunfähigkeit akzeptiert […].“

Das von der Hochschule Mittweida bereitgestellte Formular sieht vor, dass der Arzt neben der Entscheidung, ob eine Beeinträchtigung des Leistungsvermögens für die Prüfung vorliegt, auch die Benennung von Krankheitssymptomen und die Art der Leistungsminderung angibt. Das geht dem höchsten studentischen Gremium, dem Studierendenrat, zu weit: „Wir sind der Auffassung, dass die Entscheidung beim Arzt liegt, wenn der Medizinier zur Entscheidung kommt, dass eine Beeinträchtigung vorliegt und die Prüfung nicht geschrieben werden kann, muss das ausreichen. Die Hochschule braucht keine Daten über Symptome oder Krankheitsbilder. Die Hochschule kann auch nicht im Einzelfall beurteilen, ob die dargelegten Krankheitszeichen eine Prüfungsunfähigkeit belegen oder nicht.“ sagt Gordon Guido Oswald, Geschäftsführer des Studierendentenrates der Hochschule. Mario Winkler, Student im Master-Studiengang Cybercrime, hat die Sächsische Datenschutzbeauftragte eingeschaltet. In der Wahrnehmung von Winkler heißt es: „Der Art. 5 DSGVO schreibt eine Datenminimierung vor. Das Prüfungsamt verfügt über keinen medizinischen Sachverstand und hat deshalb nur in Rechtsfragen, nicht aber in Gesundheits- oder Medizinfragen zu entscheiden. Somit sind Krankheitssymptome in diesen Fällen gar nicht einzuschätzen, woraus sich die Notwendigkeit dieser Daten erübrigt.“

Die Hochschule hat in einer ersten Stellungnahme erklärt, warum sie hier eine Datensammlung dieser Art für rechtskonform hält: „Die Prüfungsunfähigkeit ist allerdings ein Rechtsbegriff, dessen Voraussetzungen vom Prüfungsausschuss, nicht vom Arzt festzustellen sind (vgl. BVerwG, DVBl. 1996, S. 1379 f.). Demgemäß ist der Prüfungsausschuss befugt, solche Daten zum Leistungsvermögen des Prüflings zu erheben […].“ und weiter: „Da im Übrigen kein Datenschutzverstoß festgestellt wurde, ist die Angelegenheit hiermit erledigt.“ Die Sächsische Datenschutzbeauftragte hat sich bis jetzt nicht zur Anfrage und zum Thema gemeldet.

Bisher hat ein sogenannter gelber Schein gereicht. Ähnlich wie bei einem normalen Arbeitnehmer wurde dabei nur die Länge der Krankheit mitgeteilt; Symptome, die genaue Diagnose oder weitere Angaben hat die Hochschule durch den Arzt nicht erhalten. Dieses Verfahren ist millionenfach in Deutschland erprobt und datenschutzrechtlich sicher. Deshalb sollte sich auch weiterhin nur auf diese Kernfakten konzentriert werden.“ so Oswald und weiter: „Diese Änderung und Anpassung trifft bei den Studierenden flächendeckend auf Unverständnis.“ Im Studierendenrat steht zudem die Frage im Raum, wie die häufig bereits jetzt überlasteten Ärzte darauf reagieren, wenn hier gesonderte Formulare händisch ausgefüllt werden müssen. Das trägt zu einer zeitlichen Verzögerung bei, da diese nicht serienmäßig bedruckt werden können. Dazu kommen mögliche Kosten für die Studierenden, welche nach der Gebührenordnung für Ärzte, mit Unter erhoben werden könnten.

Die stellvertretene Geschäftsführerin Linda Altermann hofft auf ein schnellstmögliches klärendes Gespräch innerhalb der Hochschule: „Auch wenn die Prüfungszeit schon am 30. Januar 2023 beginnt, hoffe ich, dass wir gemeinsam schnell und engagiert das Problem klären können. Die Studierenden sind bereits in der Prüfungsvorbereitung, sodass wir hier wenigstens eine große Last noch vor Beginn abnehmen wollen.“ Der Studierendenrat hat auch die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften um Hilfe und Unterstützung gebeten.

Das betreffende Formular könnt ihr hier einsehen.

Ansprechpartner für Presseanfragen:
Lea Scheffer, Mitglied im Führungsstab und Referat Öffentlichkeitsarbeit
Handynummer: 0157 – 78 300 983
E-Mail: lscheff2@hs-mittweida.de

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