Finanzielle Unterstützung für Frauen im MINT-Bereich
Allgemeine Informationen
Zur gezielten Förderung von Frauen im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) stellt die Hochschule Mittweida finanzielle Unterstützungsangebote zur Verfügung. Die Maßnahmen richten sich insbesondere an Frauen in Leitungsfunktionen und/oder mit hoher zeitlicher Belastung durch Gremienarbeit und tragen zur Umsetzung des Gleichstellungskonzepts der HSMW (2025–2030) bei.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget der gleichstellungsfördernden Maßnahmen der HSMW im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030.
Anträge können ab sofort gestellt werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind ausschließlich:
- Professorinnen
- (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen
- Studentinnen
der Hochschule Mittweida mit einem Bezug zum MINT-Bereich. Bei Angehörigen der Fakultäten CB oder INW ist der MINT-Bezug nicht gesondert darzulegen.
Förderfähige Unterstützungsmaßnahmen
Gefördert werden können:
- Unterstützung durch studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte (SHK/WHK).
- Ausgaben für Fachliteratur.
- Veröffentlichungskosten für wissenschaftliche Publikationen.
- Teilnahme an Konferenzen, Tagungen oder Weiterbildungen (inkl. Teilnahmegebühren, Mobilität und Übernachtung).
- Babysitting bzw. Kinderbetreuung zur Ermöglichung der Teilnahme an Gremiensitzungen (Voraussetzung: Vorlage einer offiziellen Rechnung sowie eines Protokollauszugs der Sitzung).
Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 Euro pro akademischem Jahr. Mehrere Anträge sind möglich, solange die Gesamtsumme nicht überschritten wird.
Voraussetzungen
- Die Unterstützung richtet sich ausschließlich an Frauen im MINT-Bereich.
- Die beantragte Maßnahme muss einen klaren Bezug zur beruflichen, wissenschaftlichen oder studienbezogenen Tätigkeit haben.
- Eine rückwirkende Antragstellung ist ausgeschlossen.
- Die Angaben im Antrag müssen vollständig und korrekt sein.
Antragsverfahren
- Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per E-Mail einzureichen.
- Dem Antrag sind – je nach Maßnahme – entsprechende Nachweise beizufügen (z. B. Kostenangebote, Programme, Ausschreibungen).
- Bei Anträgen auf Kinderbetreuung müssen die Rechnung sowie der Protokollauszug der Gremiensitzung spätestens zwei Wochen nach der Sitzung nachgereicht werden.
Die Einreichung erfolgt per E-Mail in Fom einer gebündelten PDF-Datei an:
gleichstellung@hs-mittweida.de
Die Bearbeitung des Antrags kann in Ausnahmefällen bis zu drei Wochen dauern. Dies ist bei der Planung der Maßnahme zu berücksichtigen.