Aktuelles

Rechtsgutachten von März 2026: Genderverbote verstoßen gegen Grundrechte

Ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Dr. Ulrike Lembke kommt zu einem klaren Ergebnis: Sprachverbote an Hochschulen, die geschlechterinklusive Sprache untersagen, sind verfassungs- und gesetzeswidrig. Das Gutachten wurde im Auftrag der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) erstellt und im März 2026 veröffentlicht.

Prof. Dr. Ulrike Lembke ist Juristin mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht sowie in Gender- und Antidiskriminierungsstudien. Sie war an mehreren Universitäten tätig und ist seit 2020 Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

Im Zentrum der Analyse steht die Frage, ob staatliche Vorgaben, die genderinklusive Sprache einschränken, mit geltendem Recht vereinbar sind. Lembke betont, dass staatliches Sprachhandeln an Grundrechte gebunden ist. Die Verpflichtung zur sprachlichen Gleichbehandlung ergibt sich insbesondere aus Artikel 3 des Grundgesetzes, der Gleichberechtigung garantiert und Diskriminierung verbietet.

Hochschulen sind nach Auffassung des Gutachtes als Körperschaften öffentlichen Rechts verpflichtet, diskriminierungsfreie Sprache zu verwenden. Das Gutachten bewertet sogenannte Sprachverbote, die seit 2023 zunehmend von staatlichen Stellen erlassen wurden. (Siehe zum Beispiel www.forschung-und-lehre.de/politik/gendern-in-hessen-6100 oder www.forschung-und-lehre.de/politik/bayern-verbietet-gendern-in-schulen-hochschulen-und-behoerden-6318.)

Diese Verbote untersagen bestimmte geschlechterinklusive Schreibweisen und greifen damit aktiv in die sprachliche Praxis ein. Laut Lembke stellen sie eine „Anweisung zur Diskriminierung“ dar, da sie dazu führen, dass bestimmte Personengruppen sprachlich unsichtbar gemacht werden.

Darüber hinaus sieht das Gutachten in Sprachverboten einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit sowie in die Hochschulautonomie. Hochschulen hätten nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, eigene Konzepte für diskriminierungsfreie Kommunikation zu entwickeln und umzusetzen. Exekutive Eingriffe, die dies verhindern, seien rechtlich nicht haltbar.

Auch die häufig angeführte Begründung, Sprachverbote würden sich auf das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung stützen, weist das Gutachten zurück. Dieses habe keine verbindliche normative Wirkung, und geschlechterinklusive Schreibweisen stellten keinen Regelverstoß dar.

Für die Gleichstellungsarbeit an der HSMW unterstreicht das Gutachten die Bedeutung eines bewussten und inklusiven Sprachgebrauchs. Sprache trägt maßgeblich dazu bei, Sichtbarkeit zu schaffen, Diskriminierung abzubauen und ein respektvolles Miteinander zu fördern. Gerade im Hochschulkontext, der von Vielfalt und internationaler Zusammenarbeit geprägt ist, ist dies ein zentraler Bestandteil moderner Organisationskultur.

Bereits im Jahr 2022 wurde an der HSMW eine Empfehlung zur gendersensiblen verbalen und schriftlichen Kommunikation erarbeitet und online zur Verfügung gestellt. Sie richtet sich an alle Hochschulangehörigen sowie weitere Interessierte und dient als Orientierung für eine geschlechtersensible Sprache im Hochschulalltag.

Neben der rechtlichen Perspektive hebt das Gutachten auch die gesellschaftliche Verantwortung von Hochschulen hervor. Als Orte von Bildung, Forschung und Innovation gestalten Hochschulen gesellschaftliche Entwicklungen aktiv mit. Eine diskriminierungsfreie und inklusive Kommunikation ist dabei ein wichtiger Baustein, um Chancengleichheit zu fördern und Teilhabe zu ermöglichen.

An der Hochschule Mittweida wurde in diesem Kontext eine pragmatische und rechtssichere Lösung etabliert: In Texten mit Rechtswirkung – dazu zählen beispielsweise auch Stellenausschreibungen – wird auf geschlechtsneutrale Formulierungen zurückgegriffen, da die Verwendung von Genderzeichen im Einzelfall zu Auslegungsunsicherheiten führen kann. Stattdessen werden geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet, um die Anforderungen an Rechtssicherheit und Verständlichkeit zu gewährleisten. Diese Praxis entspricht der Einschätzung der Stabsstelle Recht und ist auch in der Empfehlung zur gendersensiblen Sprache an der HSMW verankert. Auf die darüber hinausgehende interne und externe Kommunikation hatte das sogenannte Genderverbot hingegen keinen direkten Einfluss. Vielmehr hat es in der öffentlichen Debatte teilweise dazu beigetragen, bestehende Vorbehalte gegenüber gendersensibler Sprache zu bestärken, indem es als politische Bestätigung entsprechender Positionen wahrgenommen wurde.

Die Ergebnisse des Gutachtens liefern somit eine wichtige Grundlage für die weitere Auseinandersetzung mit geschlechtergerechter Sprache und Gleichstellung an der Hochschule Mittweida – und stärken alle, die sich für eine diskriminierungsfreie Hochschulkultur an der HSMW einsetzen. Zugleich verweist das Gutachten auf die Bedeutung klarer Orientierungen im Umgang mit geschlechtersensibler Sprache und hebt damit auch die Relevanz der bestehenden Empfehlung zur gendersensiblen Sprache an der HSMW hervor.

Das Gutachten und eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse können hier heruntergeladen werden:

  • Rechtsgutachten zum Thema „Verfassungswidrige Anweisung zur Diskriminierung: Sprachverbote an Hochschulen und die Pflicht zu geschlechtergerechter Sprache“ von Prof. Dr. Ulrike Lembke

„women@hsmw“ – Portrait-Reihe macht Frauen der Hochschule sichtbar

An der Hochschule Mittweida engagieren sich zahlreiche Frauen in Lehre, Forschung und Hochschulentwicklung. Acht von ihnen stehen im Mittelpunkt der neuen Portrait-Reihe „women@hsmw“, von der bis 25.03.2026 jeden Mittwoch eine Folge veröffentlicht wird.

Mit dem Projekt rücken weibliche Perspektiven, Erfahrungen und Werdegänge innerhalb der HSMW in den Fokus. Ziel ist es, Frauen der Hochschule in einem einheitlichen, wiedererkennbaren Format vorzustellen und ihre individuellen Wege sichtbar zu machen. Die Protagonistinnen wurden von den Gleichstellungsbeauftragten der HSMW vorgeschlagen. Entstanden sind authentische Einblicke in unterschiedliche Tätigkeitsfelder, Karrierewege und persönliche Motivationen.

Gerade im Kontext von Gleichstellung und Chancengerechtigkeit ist Sichtbarkeit ein zentraler Faktor: Vorbilder schaffen Orientierung, machen Vielfalt erfahrbar und ermutigen dazu, eigene Wege selbstbewusst zu gehen.

Ein Lehrprojekt mit Praxisbezug

Die Interviewreihe entstand im Wintersemester 2025/2026 an der Fakultät Medien im Studiengang Medienmanagement. Studierende des dritten Semesters setzten das Projekt im Modul „Field Production“ unter der Betreuung von Professorin Rika Fleck um.

Über das Semester hinweg interviewten sie acht Frauen der Hochschule Mittweida. Die Produktion erfolgte im Team: An den Dreharbeiten waren jeweils rund zwölf Studierende beteiligt. Eine besondere Herausforderung bestand darin, mit den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort zu arbeiten und die Interviewsituationen direkt in den Tätigkeitsfeldern der porträtierten Frauen einzurichten. Die Postproduktion wurde anschließend von einem kleineren Team übernommen.

Neben der inhaltlichen und gestalterischen Konzeption begleiteten die Studierenden auch die praktische Umsetzung – von der Planung über den Dreh bis zum fertigen Video.

In den kommenden Wochen

In den nächsten Wochen werden sukzessive weitere Portraits veröffentlicht. „women@hsmw“ verbindet engagierte Gleichstellungsarbeit mit praxisnaher Lehre und macht deutlich, wie vielfältig, kompetent und inspirierend Frauen die Hochschule Mittweida prägen.

Wir laden Sie herzlich ein, die Reihe auf dem Education-Kanal der Fakultät ME zu verfolgen und die Protagonistinnen kennenzulernen.

Hauseigene Weiterbildung zu Genderkompetenz

Die Weiterbildung „Geschlecht. Gesellschaft. Gewohnheit? Genderkompetenz reflektieren und anwenden“ vermittelt grundlegendes Wissen zu Gender, Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt. Teilnehmende setzen sich mit Geschlechterbildern, gesellschaftlichen Strukturen sowie der historischen Entwicklung von Frauenrechten auseinander und erhalten praxisnahe Impulse für Alltag und Beruf.

Das Angebot richtet sich insbesondere an ESF-Stipendiat:innen und geförderte Nachwuchsforschungsgruppen, steht aber allen Hochschulangehörigen offen. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Termine: 07.05.2026 und 21.05.2026
Ort: Ort: HSMW| Grunert de Jácome- Bau (Haus 6) 

Weitere Informationen zu Inhalten, Lernzielen und Anmeldung finden Sie hier.

Ergebnisse der Studierendenbefragung 2025-2026

Die Hochschule Mittweida setzt sich aktiv für Gleichstellung ein – doch wie wird dieses Engagement von Studierenden wahrgenommen?

Eine aktuelle Umfrage aus dem Wintersemester 2025/26 zeigt: Viele Studierende wünschen sich vor allem persönliche Unterstützung und Beratung. Themen wie die Vereinbarkeit von Studium und Familie, Diskriminierung oder Belästigung stehen dabei besonders im Fokus. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Gleichstellungsarbeit an der HSMW auf breite Zustimmung trifft, aber auch unterschiedliche Erwartungen berücksichtigt werden sollten.

Über 120 Studierende haben an der Befragung teilgenommen und liefern wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung von Gleichstellung und Chancengleichheit an der Hochschule.

Weitere Informationen und alle Ergebnisse finden Sie hier: digital-campus.hs-mittweida.de/2026/02/gleichstellung-an-der-hsmw-was-unsere-studierenden-sagen/

EXIST-Women 2026: Jetzt bewerben und unternehmerische Perspektiven entwickeln

Ab sofort ist die Bewerbung für das Frauenförderprogramm EXIST-Women 2026 über das Gründungsnetzwerk SAXEED möglich. Der Programmstart ist – vorbehaltlich des Zuwendungsbescheids – für Anfang März 2026 geplant.

EXIST-Women richtet sich an Frauen aus dem Hochschulumfeld, die sich mit dem Thema Gründung auseinandersetzen möchten – unabhängig davon, ob bereits eine konkrete Geschäftsidee besteht. Im Mittelpunkt stehen vielmehr Motivation, Eigeninitiative und der Wunsch, unternehmerische Perspektiven zu entwickeln und auszuprobieren.

In den vergangenen beiden Programmrunden konnten zahlreiche Teilnehmerinnen erfolgreich bei der Weiterentwicklung ihrer Vorhaben begleitet werden. Allein im Jahr 2025 mündeten fünf Teilnahmen in konkrete Selbstständigkeiten, was die Wirksamkeit und Praxisnähe des Programms eindrucksvoll unterstreicht.

Das Programm erstreckt sich über einen Zeitraum von zehn Monaten und umfasst unter anderem:

  • Praxisnahe Workshops und Netzwerkformate
  • Individuelles Coaching und Mentoring
  • Finanzielle Unterstützung (2.000 € Sachmittel sowie Stipendien von 1.000–3.000 € monatlich für drei Monate)
  • Persönliche Begleitung durch das SAXEED-Team

Bewerbungsfrist: bis 22.02.2026

Bewerbung & weitere Informationen:  https://www.saxeed.net/saxeed-women-2026/

Für Rückfragen steht Ihnen das SAXEED-Team am Standort Mittweida, insbesondere Jasmin Harlaß als Projektkoordinatorin, gern zur Verfügung.