Informationen für Forschende

Informationen zu wissenschaftlichen Veranstaltungen

Im Sommersemester sind wissenschaftliche Veranstaltungen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienereglungen in Präsenz- oder in hybriden Formaten möglich. Eine Grundanforderung ist die Umsetzung eines Schutz- und Hygienekonzepts, welches wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung stellen. 

Promovierende aufgepasst – 250€ Büchergeld-Zuschuss

Zur Milderung der Corona-Beeinträchtigungen stellt die Hochschule Mittweida bedürftigen Promovierenden in kooperativen Promotionsverfahren einmalig bis zu 250,00 Euro für den Kauf von Büchern und anderen Lehrmitteln, Lizenzen oder als Druckkostenzuschuss zur Verfügung. Voraussetzung für die Auszahlung ist ein laufendes kooperatives Promotionsverfahren, welches durch die Einschreibung in das Promotionskolleg oder die Vorlage einer Betreuungs-/Qualifizierungsvereinbarung nachgewiesen ist. Dazu sollten dem Promovierenden aktuell keine zweckentsprechenden Projektmittel zur Verfügung stehen. Die Kostenübernahme erfolgt gegen Vorlage elektronischer Rechnungen (Bedingung: Rechnungsempfänger Hochschule Mittweida, möglichst gesammelt). Die Mittel sind begrenzt und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Kostenübernahme. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich vorab an Herrn Baumgart, E-Mail: baumgart@hs-mittweida.de

Informationen zur Projektförderung

Informationen, die den Bereich der Projektförderung in der aktuellen Situation betreffen, werden nachfolgend an dieser Stelle gebündelt:

Informationen zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie hat zum 17.03.2020 die neue Richtlinie zum „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ veröffentlicht. Anträge nach der neuen Richtlinie können ab sofort zu den jetzt gültigen Bedingungen erarbeitet und nach der Bekanntgabe der neuen Projektträger eingereicht werden.

Trotz der sich nahezu täglich ändernden Situation ist der Projektträger bestrebt, seine Kernaufgaben aufrechtzuerhalten. In Zeiten der COVID-19-Pandemie wird weitgehend auf eine postalische Einreichung von Unterlagen verzichtet. Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner in der Hochschule (siehe auch Leitfaden zur Durchführung von Forschungs- und Transferprojekten der Hochschule Mittweida).

Link:https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Publikationen/Richtlinien/zim-richtlinie-ab-2020.html

Weitere Informationen (Stand: 15.04.2022):

  • es können aktuell keine Anträge gestellt werden!
  • Laufzeitverlängerungen und ggf. Aufstockungsanträge auf Grund von Corona können beantragt werden
  • die digitale Abrechnung (Zahlungsanforderungen etc.) ist generell möglich
  • die digitale Beantragung von Projekten ist nicht möglich!
  • digitale Unterschriften sind eingescannte Unterschriften, keine elektronischen Signaturen!
  • die Berichtspflichten und die damit verbundenen Termine gelten weiterhin!

Link:https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Meldungen/2020/1/2020-04-16-corona-zim-fragen-antworten.html

Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Die aktuelle Lage aufgrund der Corona-Pandemie verlangt uns allen derzeit kreative Problemlösungen ab. Auch in Ihren BMBF-geförderten Projekten kommt es womöglich in den nächsten Wochen zu Verzögerungen, falls der Betrieb Ihrer Hochschule stark eingeschränkt wurde.

Das BMBF informiert mit einem Rundschreiben vom 3. April 2020 über übergreifende, zeitlich befristete Anpassungen der Förder- und Auswahlbedingungen im Wege der Projektförderung bei „Forschung an Fachhochschulen“ auf Grund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Einreichungsfristen von Projektskizzen und Anträgen: Grundsätzlich halten wir – wo immer möglich – an den üblichen Routinen bei Skizzeneinreichung und Antragsbearbeitung fest.

Information zu DFG Ausschreibungen

Die DFG hat angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wissenschaften bei einer Reihe ihrer laufenden Ausschreibungen die Frist für Teilnahmen verlängert. Weitere Fristverlängerungen sollen bei Bedarf vorgenommen werden. Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler finden hierzu laufend aktualisierte Informationen in den Einträgen der jeweiligen Ausschreibung.

Link: https://www.dfg.de/service/presse/berichte/2020/200318_corona_news/index.html

Informationen zu ESF-Förderungen mit Bundes-Ko-Finanzierung

Die ESF-Verwaltungsbehörde des Bundes sichert zu, dass Projektträgern/ Zuwendungsempfängern keine Nachteile aufgrund dieser erforderlichen Projektanpassungen entstehen werden (z. B. soll bei verzögerter oder nicht vollständig erfüllter Zielerreichung keine Reduzierung der Fördermittel erfolgen).

Link: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/2020_03_19_coronavirus.html

Informationen zu ESF-Förderungen mit Landes-Ko-Finanzierung

Durch staatliche und kommunale Maßnahmen soll die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. Sollte die Umsetzung dieser Maßnahmen dazu führen, dass die Durchführung von ESF-Vorhaben eingeschränkt wird, bittet die Verwaltungsbehörde ESF (VB ESF) die folgenden Hinweise zu beachten:

Durch staatliche und kommunale Maßnahmen soll die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. Sollte die Umsetzung dieser Maßnahmen dazu führen, dass die Durchführung von ESF-Vorhaben eingeschränkt wird, bittet die Verwaltungsbehörde ESF (VB ESF) die folgenden Hinweise zu beachten:

  • Die Sicherung der Gesundheit aller Beteiligten und die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus hat Vorrang. Die Zuwendungsempfänger entscheiden bitte verantwortungsbewusst und eigenständig, wie sie die Hinweise, Empfehlungen und Vorgaben staatlicher und kommunaler Stellen und des Robert-Koch-Institutes umsetzen.
  • Bei Vorhaben, die z. B. wegen der Aussetzung der Schulpflicht bzw. Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen abgesagt oder verschoben werden müssen, sollten nach Möglichkeit die Fortsetzung vorhabensbezogener Tätigkeiten oder eine spätere Fortsetzung/kostenneutrale Verlängerung der Vorhaben geprüft werden, um die gesetzten Ziele der Vorhaben zu erreichen.
  • Fallen in der Unterbrechungszeit notwendige Ausgaben an, welche im Rahmen der regulären Umsetzung von Vorhaben geplant waren, bleiben diese förderfähig. Davon ausgenommen sind anderweitige oder vorrangige Ausgleichszahlungen.
  • Entstehen durch die Unterbrechung von Vorhaben zusätzliche Ausgaben, z. B. für Alternativangebote im Sinne der Weiterführung der Vorhaben, können diese auf Antrag der Zuwendungsempfänger vorbehaltlich der Förderfähigkeit und der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden. Bitte stellen Sie hierzu einen Änderungsantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB), welche alle erforderlichen Abstimmungen zu den Einzelfällen mit dem zuständigen Fondsbewirtschafter oder der Verwaltungsbehörde ESF vornehmen wird.

Den Teilnehmern an ESF-Vorhaben sollen grundsätzlich keine Nachteile entstehen, soweit diese aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation nicht wie geplant an ESF-Vorhaben teilnehmen können. Die Verwaltungsbehörde ESF wird sich um gemeinsame pragmatische Lösungen in Abstimmung mit den Fondsbewirtschaftern und der SAB bemühen.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass derzeitig nicht stattfindende ESF-Vorhaben nur unterbrochen sind und später fortgesetzt werden können. Die Unterbrechungen sollen weder das Vorhaben noch den Zuwendungsempfänger nachteilig beeinträchtigen.

Bitte beachten Sie weiterhin die zuwendungsrechtlichen Vorgaben wie auch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei allen Entscheidungen. Bitte dokumentieren Sie nachvollziehbar alle getroffenen Entscheidungen. (Quelle: SAB Sachsen).