Formulare

Anerkennung Gremiensemester

Haben Studentinnen oder Studenten während einer Wahl- oder Bestellungsperiode in den Organen der Hochschule, der Studentenschaft, des Studentenwerkes oder in einer Studienkomission mitgewirkt oder waren sie als Gleichstellungsbeauftragte oder Beauftragte für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten tätig, wird ihnen eine Studienzeit von einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Für jede weiter Wahl- oder Bestellungsperiode wird ein weiteres Semester nicht angerechnet, insgesamt höchstens drei Semester.

Die Anrechnung kann erst nach Abschluss der entsprechenden Wahlperiode erfolgen. Die Anerkennung erfolgt auf die Studiengänge in denen die Wahl / Bestellung in das jeweilige Gremium erfolgte.

Der Antrag ist spätestens einen Monat nach Ende des Semesters der längsten Wahl- / Bestellungsperiode zu stellen! Ab Oktober 2025 kann der Antrag nur noch digital gestellt werden.

Zum Antragsformular

1. Leitfaden und Antrag auf Projektförderung

Bitte beachtet auch die Punkte unter StuRa → Förderungen → Veranstaltungen

Bitte alle Anträge zur Projektförderung an stura-fup@hs-mittweida.de senden.

3. Antrag auf Nutzung des Klubraums

6. Antrag auf Ausleihe DJH-Karte

7. Nutzung Dienst-FKZ des Studierendenrates

Die Antragsstellung muss mindestens 2 Wochen vor Nutzungszeitraum beim Studierendenrat unter stura@hs-mittweida.de eingehen! Verspätete Anträge können unter Umständen nicht bearbeitet werden.

Beachtet bitte: Die eingetragenen Fahrer müssen beim Studierendenrat vorstellige werden. Sie werden dort in die Führerscheinkartei aufgenommen und über die Nutzung der Fahrzeuge belehrt. Beachtet bitte die nachfolgenden Dateien: