Service für Menschen mit Behinderung/ chronischer Erkrankung

 

UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24:

Bildung

(1) Die Vertragstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleicheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives  Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,

a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;

b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und Ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;

c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.

 

Beratung und Unterstützung

Hilfe bei der Organisation des Studienalltags

Gewährung technischer Hilfen → Ausleihe von Unterstützungsmitteln

Hilfe beim Umgang mit Ämtern und Institutionen

Hilfe bei Bewältigung persönlicher Probleme und Krisensituationen

Beratung und Unterstützung bei der Organisation von Maßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleiches

SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Studium mit Assistenzhund/Assistenzhund in Ausbildung

Ausgebildete Assistenzhunde:

Nach Änderungssatzung der Hausordnung vom 08.10.2025 ist die Begleitung durch Assistenzhunde gemäß §12e BGG erlaubt. Der Zugang zu allen öffentlichen Bereichen der Hochschule sollte demnach genehmigt werden. Ausgenommen sind Gefahren- und Sicherheitsbereiche, wie zum Beispiel Labore.

 

Assistenzhunde in Ausbildung:

Die Ausbildung von Assistenzhunden umfasst meist 18-24 Monate und kann entweder in Selbstausbildung oder Fremdausbildung erfolgen. Eine Ausbildung erfolgt in zertifizierten Ausbildungsstätten und wird mit Zwischen- und Endprüfungen abgeschlossen. Da Assistenzhunde, anders als Therapiehunde auf eine bestimmte Person spezialisiert werden, gestaltet sich bereits die Ausbildung als Alltagsbegleitung und Begleitung in Situationen des täglichen Lebens (Einkaufen, Fahrstuhl fahren etc.). Häufig werden spezifische Übungseinheiten auch von Assistenzhundtrainer:innen begleitet. Üblicherweise stellen besagte Hundetrainer:innen Bescheinigungen für den jeweiligen Hund, mit Chipnummer zu Identifizierung, aus, um die Ausbildung zu bestätigen. Besonders PSB-Assistenzhunde (Assistenzhunde für Menschen mit psychosozialen Einschränkungen) werden häufig in Selbstausbildung ausgebildet und bieten somit im Alltag bereits ab Ausbildungsstart einen wichtigen Partner in der Gesundheitssicherung der Klientel.