Aktionsplan

Gemäß Artikel 24 UN- Behindertenrechtskonvention erkennen die Vertragsstaaten den chancengleichen Zugang zu einer diskriminierungsfreien Hochschulbildung an. Die Hochschule ist durch den Sächsischen Landesaktionsplan dazu aufgerufen einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK zu verabschieden und innerhalb der nächsten 3 Jahre umzusetzen. 

Die Abwendung von Diskriminierung und die Selbstverständlichkeit von Chancengleichheit sind in den Leitlinien der Hochschule Mittweida verankert: "Ein zwingendes Erfordernis der gleichberechtigten Teilhabe am Studium und insbesondere an Prüfungen ist die Gestaltung gleichwertiger Bedingungen für alle Studierenden. Die Hochschule Mittweida setzt sich für die Schaffung geeigneter Maßnahmen zum Nachteilsausgleich ein. Zielgruppe sind Studierende in besonderen Lebenslagen, d.h. mit Familienaufgaben, mit chronischen Erkrankungen oder Behinderung sowie ausländische Studierende".

Der Aktionsplan zur Umsetzung der UN- BRK wurde am 11.07.2018 durch das Rektorat beschlossen und die Umsetzung wird auf drei Jahre festgelegt.