Nachteilsausgleich

Achtung: Die Frist für die Abgabe von Nachteilsausgleichen endet für das Wintersemester 2025/2026 am 19.12.2025 um 14.00 Uhr. Später eingereichte Anträge können nicht beachtet werden.

Die Frist für Terminvergaben bezüglich Erstberatungen zum Nachteilsausgleich endet am 05.12.2025. Terminvereinbarungen erfolgen per Mail oder Telefon, Beratungen sind auch digital möglich.

Für Beratungen bezüglich Nachteilsausgleichen aufgrund von Teilleistungsstörung empfehlen wir eine Terminvereinbarung bis 30.11.2025.

Zielgruppen

Die Leitfaden zum Nachteilsausgleich ist eine Hilfestellung für

  • Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
  • Studierende mit psychischen Erkrankungen, Teilleistungs-, Entwicklungs- und Persönlichkeitsstörungen
  • Studierende mit Kind(-ern) und/oder zu pflegenden Angehörigen
  • schwangere Studierende

Mit diesem Beitrag zur Förderung der Bildungschancengleichheit werden der Zielgruppe gleichwertige Studienbedingungen gewährleistet. 

Unterstützung

Der Nachteilsausgleich soll die Zielgruppen bei der eigenverantwortlichen Strukturierung ihres Alltages zwischen Studium und Familienaufgaben bzw. bei der Bewältigung des Studienalltages mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung unterstützen.

Bitte beachten: Die Beantragung eines Nachteilsausgleiches ist ausschließlich nach vorheriger Erstberatung möglich.

 

Individuelle Hilfestellung

Bei Vorliegen einer konkreten Benachteiligung und auf Grundlage entsprechender Nachweise und Begründungen werden individuelle Maßnahmen zum Nachteilsausgleich erarbeitet und entsprechend umgesetzt.