Unterhalt

Seit dem 1. Januar 1980 gilt das Unterhaltsvorschussgesetz. Es soll Alleinerziehende und deren Kind(er), das/die keinen oder nicht regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, den fehlenden Unterhalt ersetzen.

Ist der andere Elternteil nicht leistungsfähig oder leistungswillig, so hat man das Recht, beim zuständigen Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen:

Broschüre Unterhaltsvorschuss