Betreuungskostenübernahme

Sind Eltern aufgrund eines geringen Einkommens nicht in der Lage für die Betreuungskosten ihrer Kinder aufzukommen, haben sie Anspruch auf Übernahme der Betreuungskosten durch das zuständige Jugendamt.

Das Jugendamt prüft zur Feststellung der Bedürftigkeit die aktuelle Einkommenssituation der Eltern, unter Berücksichtigung der laufenden Ausgaben.

Der Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages ist beim zuständigen Jugendamt zu stellen.

Kontakt Jugendamt Landkreis Mittelsachsen:

Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Tel.: 03731 799-6337

E-Mail: jugend.familie@landkreis-mittelsachsen.de

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