Berufspraktische Qualifikation

Die berufspraktische Qualifikation stellt eine der geforderten Doppelqualifikationen dar, die als Vorgabe für die Berufung zum/r Professor/in an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) notwendig sind. In der Regel sind neben den weiteren Qualifikationsanforderungen fünf Jahre berufspraktische Erfahrung notwendig, drei Jahre davon außerhalb der Hochschule. Dies soll die praxisnahe Anwendungsorientierung der HAWs unterstreichen und ist im Vergleich zu universitären Nachwuchsprofessor_innen ein Alleinstellungsmerkmal der HAWs.

Die Anforderungen an die berufliche Praxis der Nachwuchsprofessor_innen sind durch die Landeshochschulgesetze geregelt. Ergeben sich bei hervorragender sonstiger Qualifikation Lücken, so sieht die Nachwuchsentwicklung vor, diese durch individuelle Programmteile zu schließen.

Das Projekt SEM unterteilt diese berufspraktische Qualifikation in vier Bereiche:

Besonderes Augenmerk wird auf die (a) Transferkompetenz gelegt. Transferkompetenz hat zum Ziel, eine Nutzengenerierung aus dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn als Transferleistung unter Marktbedingungen in der außerhochschulischen Praxis zu erreichen.

Ebenso wird von einem AkA des Projekts SEM erwartet, (b) berufspraktische Aktivitäten mit einer gewissen Fokussierung zu entfalten und dabei ein (c) berufspraktisch orientiertes Netzwerk in der Praxis auf- und auszubauen. Dies dient vor allem dem Abgleich des Praxisbedarfs in Forschung und Lehre.

Diese Aktivitäten sollen wiederum eine Basis für die (d) berufliche Praxis bieten, von denen F&E-Aktivitäten, studentische Praktika oder Absolventenvermittlung profitieren können.