Service für Menschen mit Behinderung/ chronischer Erkrankung

 

UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24:

Bildung

(1) Die Vertragstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleicheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives  Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,

a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;

b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und Ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;

c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.

 

Beratung und Unterstützung

Hilfe bei der Organisation des Studienalltags

Gewährung technischer Hilfen → Ausleihe von Unterstützungsmitteln

Hilfe beim Umgang mit Ämtern und Institutionen

Hilfe bei Bewältigung persönlicher Probleme und Krisensituationen

Beratung und Unterstützung bei der Organisation von Maßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleiches

SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen