Hochschulgremien

Die Hochschule Mittweida ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung. Sie wird vom Rektor geleitet.  Das Rektorat der Hochschule Mittweida wird weiterhin durch die Prorektoren Studium und Bildung, Forschung und Marketing sowie der Kanzlerin gebildet.

Die Hochschule gliedert sich nach der Grundordnung in 6 Fakultäten. Darüber hinaus werden fakultätsübergreifende Aufgaben und Serviceaufgaben in den Bereichen Studium und Lehre, Forschung und Marketing von Zentralen Einrichtungen wahrgenommen. 

Die Hochschule nimmt die ihr durch das Hochschulgesetz übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben in eigener Verantwortung wahr. Den jeweiligen Entscheidungsgremien gehören Mitglieder aus den Gruppen der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, der Studierenden, der akademischen sowie der nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stimmberechtigt an, die in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.